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Land- und Ernährungswirtschaft während Corona

Das Bundeskabinett befasste sich in seiner heutigen Sitzung unter anderem mit Maßnahmen, um Unternehmen in der Land- und Ernährungswirtschaft während der Corona-Krise zu unterstützen. Julia Klöckner, Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, konnte dabei einige wichtige Erfolge erzielen. Ein Schwerpunkt war unter anderem der Mangel an Saisonarbeitern, der bis Mai auf bis zu 85.000 fehlende Arbeitskräfte ansteigen könnte. Da unter anderem in Rumänien eine Ausgangssperre herrscht und polnische Saisonarbeiter zögern, da sie fürchten, bei ihrer Rückkehr nach Polen in Quarantäne zu müssen, hat das Bundeslandwirtschaftsministerium Vorschläge unterbreitet, um Anreize für andere Zielgruppen zu schaffen. Dafür wurden heute folgende Punkte festgelegt:

1. Land- und Ernährungswirtschaft werden als systemrelevante Infrastruktur anerkannt

Somit ist es etwa hinsichtlich Quarantänemaßnahmen und Betriebsschließungen möglich, dass diese Infrastruktur unter Berücksichtigung des notwendigen Gesundheitsschutzes aufrecht erhalten bleibt.

2. Ausweitung der ‚70-Tage-Regelung

Saisonarbeitskräfte, dürfen bis zum 31. Oktober eine kurzfristige Beschäftigung für bis zu 115 Tage sozialversicherungsfrei ausüben. Bisher war das für bis zu 70 Tage möglich. Das reduziert auch die Mobilität und somit die Infektionsgefahr. Saisonarbeitskräfte, die bereits in Deutschland und auch dazu bereit sind, können so länger hier arbeiten. Das hilft den Betrieben bei der Ernte und Aussaat. Das Kriterium der Berufsmäßigkeit für die Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft gilt weiterhin.

3. Arbeitnehmerüberlassung

Das Bundesarbeitsministerium wird hierzu eine Auslegungshilfe vorlegen, wonach Arbeitnehmerüberlassung in der Corona-Krise ohne Erlaubnis möglich ist und das streng auszulegende Kriterium „nur gelegentlich” dem nicht entgegensteht. Die Regelung ist wichtig, um flexibel auf die Krise und auf mögliche Personalverschiebungen zwischen den Wirtschaftszweigen (in Richtung Ernährungs- und Landwirtschaft) reagieren zu können.

4. Erleichterungen bei der Anrechnung von Einkommen aus Nebentätigkeiten für Bezieher von Kurzarbeitergeld

Einkommen aus einer Nebenbeschäftigung wird übergangsweise bis Ende Oktober 2020 bis zur Höhe des Nettolohns aus dem eigentlichen Beschäftigungsverhältnis nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Mit dieser Regelung wird der finanzielle Anreiz zur Aufnahme einer Nebenbeschäftigung als Saisonarbeitskraft erhöht. Die Hinzuverdienstgrenze bei Vorruheständler wird in der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich angehoben und in der Alterssicherung der Landwirte vollständig aufgehoben. Die Regelung gilt für die gesamte Dauer des Jahres 2020. Auf diese Weise werden Anreize für eine vorübergehende Beschäftigung in der Landwirtschaft geschaffen.

5. Arbeitszeitflexibilisierung

Die bisher im Arbeitszeitgesetz vorgesehenen Ausnahmeregelungen (10 Stunden Grenze/ 6-Tage Woche) reichen nicht aus, um auf außergewöhnliche Notfälle, insbesondere epidemische Lagen von nationaler Tragweite, schnell, effektiv und bundeseinheitlich reagieren zu können. Das Bundesarbeitsministerium erhält daher eine Verordnungsermächtigung, um in außergewöhnlichen Notfällen mit bundesweiten Auswirkungen, angemessene arbeitszeitrechtliche Regelungen zu erlassen. Im Rahmen der Verordnung werden die landwirtschaftliche Erzeugung, Verarbeitung, Logistik und der Handel mit Lebensmitteln ausdrücklich berücksichtigt.

6. Kündigungsschutz

Landwirten, die aufgrund der Corona-Krise Schwierigkeiten haben, ihre Pacht zu bedienen, darf bis zum 30. Juni nicht einseitig gekündigt werden.

Dazu sagt die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner: „In der jetzigen Lage hat die Aufrechterhaltung der Lebensmittelversorgung höchste Priorität. Den Betrieben, die das gewährleisten, greifen wir mit den heutigen Beschlüssen unter die Arme. Dafür habe ich mich in den Verhandlungen massiv eingesetzt. Ihr Funktionieren ist entscheidend für uns alle – mit den durchgesetzten Maßnahmen wollen wir ihre Arbeit erleichtern. Und geht es um die Sicherung der aktuellen Versorgung der Bevölkerung. Und darum, die anstehende Ernte 2020 zu gewährleisten. Die Lebensmittelversorgungskette ist systemrelevant!“

Quelle: BMEL
Foto: CDU Rheinland-Pfalz

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