Den Antrag auf Überbrückungshilfe haben viele Landwirte im letzten Jahr gestellt. Ganz besonders die Schweinemäster und Ferkelerzeuger nutzen das Hilfsprogramm des Bundes.
Auf Basis von Schätzungen der Umsatzverluste und den voraussichtlichen Kosten, können die Corona-Hilfen beantragt werden.
Die Bewilligungsstellen sind nun dazu angehalten worden, eine Tiefenprüfung vorzunehmen. Dies dient zur Überprüfung, ob jemand vorsätzlich oder leichtfertig falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat.
Die Schlussabrechnung muss bis Ende Juni 2023 vorliegen. Darauf müssen dann die ursprünglich nur geschätzten Werte, durch Echtzahlen aus der Buchhaltung belegt werden.
Es kann sogar sein, dass es durch die Bewilligungsstellen zu Vor-Ort Prüfungen kommen kann. Wenn außerdem Unterlagen nachgefordert werden, sind die schnellstmöglich nachzureichen.